Erfahren Sie mehr über die Werbemöglichkeiten im Gemeindeblatt!
Kontaktieren Sie unsGenau das macht die Dorfzeitung zur idealen Werbeplattform: Wer sich für eine Werbeanzeige in der Print-Ausgabe entscheidet, hat im Gemeindeblatt beste Chancen, die lokale Zielgruppe zu erreichen. Diese ist nämlich klar definiert: Die Überetscher Haushalte sind nicht nur die Leser des Gemeindeblattes, sondern zu einem großen Teil auch die Kunden der Einzelhandelsbetriebe in den beiden Gemeinden. So zielsicher kommt Ihre Werbung sonst gewiss nirgends an!
Ab sofort gilt in Italien die EU-Richtlinie 2023/970 zur
Entgelttransparenz, wonach in Stellenanzeigen künftig
Gehaltsangaben verpflichtend vorgeschrieben sind.
Laut Artikel 5 der Richtlinie müssen Bewerbende spätestens
vor dem ersten Vorstellungsgespräch über das Einstiegs-entgelt
oder eine Gehaltsspanne informiert werden – am besten direkt
in der Stellenanzeige.
Beide Varianten (fixer Betrag oder Spanne) sind ausdrücklich
zulässig.
Der Begriff „Entgelt“ umfasst nicht nur das Grundgehalt,
sondern alle Vergütungsbestandteile – also auch Prämien,
Sachleistungen, Essensgutscheine usw.
Die Angaben müssen auf objektiven, geschlechtsneutralen
Kriterien beruhen. Ein Verweis auf den anwendbaren Kollek-
tivvertrag ist möglich und empfehlenswert. Beispiele finden
Sie im Leitfaden:
Leitfaden für Stellenanzeigen, die alle erreichen (PDF)
Die Richtlinie richtet sich an die Arbeitgeber,
nicht an die
veröffent-lichenden Medien. Die Gemeindeblatt Eppan-
Kaltern GmbH möchte Betriebe jedoch darauf hinweisen,
dass Gehaltsangaben künftig verpflichtend sind. Wer transpa-
rent kommuniziert, ist rechtlich auf der sicheren Seite – und
positioniert sich als attraktiver Arbeitgeber.
Hier finden Sie alle verfügbaren Formate und Maße sowie die jeweiligen Preise unserer Werbeanzeigen. Eines ist gewiss: Ihre Werbung ist im Gemeindeblatt bestens aufgehoben und erreicht genau die richtige Zielgruppe! Ab fünf Werbeanzeigen pro Kalenderjahr gewähren wir Ihnen einen Mengenrabatt! Hier können Sie den Anzeigenauftrag dafür herunterladen.
Anzeige per E-Mail aufgeben
Ob Kauf oder Verkauf, Angebot oder Gesuch, Produkt oder Dienstleistung – hier sind Sie richtig! Mit den Gemeindeblatt-Kleinanzeigen wird Suchen zu Finden. Hier einfach, übersichtlich und bequem online aufgeben. Sobald die Kleinanzeige bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine E-Mail mit Preisangabe.
Wir weisen darauf hin, dass die Beträge für zur Veröffentlichung vorgemerkte und bereits bezahlte Anzeigen, welche sodann vom Auftraggeber zurückgezogen werden, nicht mehr zurückerstattet werden können (auch nicht anteilsmäßig).
Eine wichtige Versammlung oder eine große Veranstaltung finden statt? Hier haben Wirtschaftsverbände, Genossenschaften, Betriebe und Firmen die Möglichkeit, Ihren Pressebericht darüber zu veröffentlichen. PR-Informationen erscheinen im Textteil zum Preis des Anzeigenteils. Sie werden von uns einheitlich grafisch gestaltet und sind optisch schnell identifizierbar, siehe Muster.
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Ein runder Geburtstag, eine langersehnte Hochzeit, ein erfolgreicher Studienabschluss – wünschen Sie Ihren Lieben das Allerbeste und lassen Sie die Dorfgemeinschaft(en) daran teilhaben. Denn geteiltes Glück ist doppeltes Glück! Glückwunschanzeigen werden nach unserem Layout gestaltet, siehe Muster. Für die Gestaltung wird ein Zuschlag berechnet. Sie können uns aber gerne auch eine druckreife pdf-Datei senden.
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Hier können Sie Todesanzeigen, Jahrestage und Danksagungen zur Veröffentlichung im Gemeindeblatt aufgeben. Es genügt, wenn Sie Bild und Text senden. Gestaltung kostenlos.
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